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BAdigital „Arbeitssicherheit – Best Practice in Ihrem Betrieb“
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Vorschriften zur Energieeinsparung angepasst – „Beleuchtungsverbot“ an Realitäten angepasst
Mit BAdirekt vom 30. August 2022 haben wir Sie über die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ informiert. Neben anderen Vorschriften enthielt diese den zentralen Punkt, dass der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen zwischen 22 und 16 Uhr des Folgetages mit einigen Ausnahmen untersagt war.