Nachrichten

Mit BAdirekt vom 30. August 2022 haben wir Sie über die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ informiert. Neben anderen Vorschriften enthielt diese den zentralen Punkt, dass der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen zwischen 22 und 16 Uhr des Folgetages mit einigen Ausnahmen untersagt war.