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Berlin, den 01. Juli 2024. Das  BA-Präsidium hat im Rahmen der zweitägigen BA-Jahreshauptversammlung am 04. und 05. Juni 2024 in Berlin eine Namensänderung beschlossen. Ab dem heutigen Tag führt der BA den Namen: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. (BA).

mit diesem BAdirekt übersenden wir Ihnen eine Checkliste des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, welche wir freundlicherweise vom Hessischen Münzautomaten-Verband e.V. (HMV) zur Verfügung gestellt bekommen haben.

Wie angekündigt senden wir Ihnen mit diesem Rundschreiben gerne den Link zur Videoaufzeichnung der gesamten Veranstaltung und der Präsentation, die Grit Roth zur Verfügung gestellt hat. Den Zugang zur Videoaufzeichnung finden Sie im geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage.

Gemäß § 29 Abs. 4 GlüStV2021 besteht in einigen Bundesländern für die mindestens seit 01. Januar 2020 bestehenden Verbundspielhallen die Möglichkeit, eine befristete Erlaubnis für maximal drei Spielhallen in einem baulichen Verbund zu erhalten.