Verlängerung der Corona-Hilfen

Ausweislich einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) äußerte der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sich zu Details der Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen.

Demnach wird das aktuelle Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 fortgeführt. Auch die Neustarthilfe Plus für Selbstständige wird für diesen Zeitraum verlängert.

Laut Altmaier entsprechen die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe IV die der Überbrückungshilfe III Plus. Unternehmen müssen also einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen sodann die Betriebskosten erstattet. Bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der Plattform Überbrückungshilfe-Unternehmen.de

Wir werden Sie über alle aktuellen Entwicklungen weiter informieren.

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