VBG: Die neue einheitliche Unternehmensnummer kommt

Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer. Die
neue Unternehmensnummer löst somit die verschiedenartigen Systeme der Mitgliedsnummern bei den
Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den
Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ab. Ziel dieser neuen einheitlichen Unternehmensnummer
ist ein einheitlicher Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung. Eine einheitliche Infrastruktur ist
wesentlich für eine digitale Verwaltung.


Ab Oktober 2022 erhalten Sie in einem separaten Schreiben Ihre neue Unternehmensnummer der VBG. Mit
dem Eintreffen der neuen Unternehmensnummer wird zeitgleich die bisherige Kundennummer bei der VBG
abgelöst.


Die neue Unternehmensnummer setzt sich aus einer zufälligen 15-stelligen Ziffernfolge zusammen. Die ersten
zwölf Ziffern sind der Unternehmerin oder dem Unternehmer des Unternehmens zugeordnet. Die letzten drei
Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Das erste Unternehmen erhält immer das Kennzeichen
001. Sind einer Unternehmerin oder einem Unternehmer mehrere Unternehmen zugeordnet, steht am Ende
also jeweils eine 001, 002, 003 und so weiter.


Unternehmen die an dem UV-Meldeverfahren (Lohnnachweis Digital) teilnehmen, müssen ab dem
Meldejahr 2023 bei der Abfrage von Stammdaten und der Übersendung der Lohnnachweise sowie bei
eventuell erforderlichen Korrekturen oder Stornierungen, die neue Unternehmensnummer verwenden. Die
Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 kann wie gewohnt ab dem 01.11.2022 über das Entgeltabrechnungsprogramm
durchgeführt werden. Um die Umstellung zu erleichtern, ist die Stammdatenabfrage für
das Meldejahr 2023 noch mit der bisherigen Kundennummer möglich. Mit den Stammdaten wird die neue
Unternehmensnummer dann automatisch in das Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe
übermittelt.


Alle Zugangsdaten zum UV-Meldeverfahren bleiben bis auf die Kundennummer unverändert. Diese wird durch
die neue Unternehmensnummer ersetzt. Die Unternehmerinnen und Unternehmer benötigen ansonsten keine
neuen Zugangsdaten.


Weitere Informationen zur Unternehmensnummer finden Sie unter www.vbg.de/unrs
Informationen zum UV-Meldeverfahren finden Sie unter www.vbg.de/LNdigital

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