Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent für die Gastronomie zum 1. Januar 2026
Wie das Bundesministerium der Finanzen in einer aktuellen Pressemitteilung bekanntgegeben hat, wird der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – zum 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Mit dieser Maßnahme verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Gastronomie gezielt zu stärken und zugleich durch niedrigere Preise auch die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Von der Steuersenkung profitieren nicht nur klassische gastronomische Betriebe wie Restaurants, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Anbieter von Catering-Dienstleistungen sowie Einrichtungen der Schul- und Krankenhausverpflegung. Die Bundesregierung beziffert die jährliche Entlastung auf rund 3,6 Milliarden Euro.
Der BA begrüßt diese längst überfällige Entscheidung ausdrücklich. Sie bringt den stark belasteten Gastronominnen und Gastronomen endlich eine spürbare finanzielle Entlastung und sendet ein wichtiges Signal für die wirtschaftliche Erholung der Branche. Gleichzeitig muss klar sein: Diese Maßnahme kann nur ein erster Schritt sein. Um den deutschen Mittelstand nachhaltig zu stärken und wieder auf Wachstumskurs zu bringen, sind weitergehende und strukturelle Entlastungen dringend erforderlich – insbesondere für die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen, die das wirtschaftliche Rückgrat unseres Landes bilden.