Umbenennung BZgA zu BIÖG – Auswirkungen auf Warnhinweise und Piktogramme an den Geldspielgeräten

Mit BAdirekt Nr. 006 vom 07. März 2025 haben wir Sie bereits darüber informiert, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit Mitte Februar 2025 den Namen „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit” (BIÖG) trägt. Mit BAdirekt Nr. 026 vom 6. Juni 2025 haben wir Sie außerdem darüber informiert, dass mit der Umbenennung ein Austausch der Informationsmaterialien über die kostenfreie und bundesweite Telefonberatung zur Glücksspielsuchtprävention (Helpline) einhergeht. Aktuell sind hierfür jedoch keine Fristen vorgesehen.

Der Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI) hat weitere Informationen zu den Auswirkungen der Umbenennung auf die entsprechenden Warnhinweise und Piktogramme an den Geldspielgeräten übermittelt. Perspektivisch müssen die an allen im Markt befindlichen Geldspielgeräten angebrachten Warnhinweise/Piktogramme an die neue Bezeichnung BIÖG angepasst werden. Die im VDAI organisierten Herstellunternehmen von Geldspielgeräten werden die Anpassungen in ihre jeweiligen Produktionsprozesse einfließen lassen.

Hinsichtlich der Warnhinweise und Piktogramme besteht Ihrerseits kein Handlungsbedarf. Die aktualisierten Flyer können Sie aber natürlich schon direkt im geschützten Mitgliederbereich der BA-Webseite herunterladen (Log-In notwendig).

Wir werden Sie weiterhin über etwaige Anpassungen und Aktualisierungen von Materialien informieren.

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