Neuer Aushang des Jugendschutzgesetzes

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 13. Mai 2024 wurde bekannt gegeben, dass am 06. Mai 2024 das Jugendschutzgesetz (JuschG) geändert wurde.

Für die Branche des gewerblichen Geldspiels hat sich hierbei nichts verändert. Da der Betrieb einer Spielhalle aber die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes berührt, sind die entsprechenden Normen durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Viele Ordnungsbehörden bestehen auf den Aushang der aktuellen Version. Gleiches gilt für den Betrieb der Gastronomie. Hier trifft die Verpflichtung des deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushangs allerdings den jeweiligen Pächter oder Eigentümer der Gaststätte. Trotzdem kann der jeweilige Aufstellunternehmer natürlich seinen Gastwirt informieren.

Der Aushang steht Ihnen zum Ausdruck auch geschützten Mitgliederbereich unserer Webseite unter diesem LINK zur Verfügung.

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