Kontrolle der Verbandszugehörigkeit durch die GEMA geplant
Zweifellos hat eine Verbandsmitgliedschaft in den BA-Landes- und Fachverbänden unschätzbare Vorteile. So fördern Sie zum Beispiel aktiv das Vorankommen unserer Branche auf dem politischen Feld, bleiben durch die Rundschreiben stets informiert und kommen mit vielen gleichgesinnten Kollegen in den konstruktiven Austausch.
Nicht zuletzt profitieren Sie aber auch finanziell. So unterhält der BA seit Jahrzehnten einen sogenannten Gesamtvertrag mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), der Ihnen in den buchbaren Tarifen 20 Prozent Nachlass gewährt. Dies wird auch in der Zukunft so sein.
Die GEMA hat nunmehr allerdings angekündigt, die Verbandszugehörigkeiten der Nutzerinnen und Nutzer verstärkt Überprüfungen zu unterziehen, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sie Post von der GEMA erhalten, die Sie über den Wegfall des Rabattes informiert, bzw. Sie zum Nachweis Ihrer Verbandszugehörigkeit auffordert. In einem solchen Fall empfehlen wir Ihnen, unmittelbar zu handeln, da die GEMA die Auffassung vertritt, dass nach einem Zeitraum von sechs Wochen ohne Antwort Ihres Verbandes oder Ihnen keine Verbandszugehörigkeit besteht.
Sollten Sie von einem solchen Schreiben der GEMA betroffen sein, bieten wir Ihnen als Gesamtvertragspartner der GEMA natürlich unsere Hilfe an. Schreiben Sie uns eine E-Mail unter BA@baberlin.de oder rufen Sie uns unter 030-72625500 zu unseren Bürozeiten an. Bitte halten Sie nach Möglichkeit das Schreiben der GEMA und Ihre Mitgliedsnummer im Landes- oder Fachverband bereit.