Jetzt Prämie sichern: So profitieren Sie vom VBG-Prämienverfahren

Wussten Sie, dass Sie sich Investitionen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bezuschussen lassen können?

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft unterstützt Unternehmen wie Ihres im Rahmen des Prämienverfahrens und beteiligt sich mit bis zu 40 Prozent an den Kosten für freiwillige Präventionsmaßnahmen. Bis zu 50.000 EUR Prämie pro Jahr sind möglich!

 

Ein genauer Blick lohnt sich:

Die VBG honoriert Betriebe, die mehr für Sicherheit, Gesundheit und Prävention tun als gesetzlich vorgeschrieben. Wer investiert – z. B. in Schulungen, Ausstattung oder organisatorische Maßnahmen – kann sich einen Teil der Kosten zurückholen.

Warum ist das für Sie interessant?

  • Senkung Ihrer tatsächlichen Investitionskosten
  • Finanzielle Anerkennung für Ihr Engagement
  • Verbesserter Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihre Mitarbeitenden
  • Stärkung Ihres Unternehmensimages
  • Kein kompliziertes Verfahren – Antrag online

Wer kann eine Prämie erhalten?

  • Ihr Unternehmen gehört zu einer prämienberechtigten Branche
  • Ihr Unternehmen ist seit mindestens 12 Monaten Mitglied bei der VBG
  • Ihr Unternehmen hat keine Beitragsrückstände bei der VBG
  • In Ihrem Betrieb bestehen keine Mängel in der Arbeitsschutzorganisation
  • Sie haben mindestens eine der in den Prämienkatalogen genannten Maßnahmen umgesetzt.
  • Die Antragstellung erfolgt fristgerecht (Wichtig: Der Antrag muss spätestens bis 11. Februar des Folgejahres gestellt werden)

 

Ausführliche Informationen zu den Präventionsmaßnahmen und dem Antragsprozess finden Sie hier.

Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich Ihr Engagement belohnen.

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