Gemeinsame Unternehmensinformation - Gastwirte, die Geldspielgeräte aufstellen, aufgepasst!
Prof. Dr. Gerhard Bühringer (TU Dresden) hat im Rahmen seiner Begehungen für die wissenschaftliche Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung u.a. festgestellt, dass insbesondere im Bereich der Gastronomieaufstellung Nachholbedarf bezüglich der Umsetzung struktureller Vorgaben, wie z.B. die Etablierung von OASIS, besteht.
Da die betroffenen Betriebe in aller Regel nicht in den BA-Landes- oder Fachverbänden organisiert sind, haben wir uns in Abstimmung mit dem im BA organisierten Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FGA) Gedanken gemacht, wie wir diese Betriebe besser erreichen und die Gastwirte an ihre Pflichten, z.B. Anschluss an OASIS, erinnern können.
Jedoch sind viele Gastronomiebetreiberinnen und Gastronomiebetreiber in den Mitgliedsverbänden des DEHOGA Bundesverbandes sowie in den Landeskammern der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) organisiert, sodass wir nach intensiven Gesprächen mit den beiden Dachorganisationen die Unternehmensinformation erstellt haben, die von allen Beteiligten verteilt wird.
Die kompakte Unternehmensinformation bringt die wesentlichen Aspekte von OASIS auf den Punkt.
Viele der insgesamt 79 Industrie- und Handelskammern (IHK) gehen bereits mit gutem Beispiel voran und haben sich dieser Aktion angeschlossen. So beispielsweise auch die IHK Darmstadt.
Sie wollen ebenfalls Ihre Gastwirte auf die Einhaltung der OASIS-Vorschriften hinweisen? Kein Problem, auf unserer Webseite www.baberlin.de steht für Sie die Unternehmensinformation zum Download bereit!