Gemeinsam für Qualität: Zweite BA-Informationsveranstaltung – Branchenzertifizierung

Am Mittwoch dieser Woche trafen sich Automatenunternehmerinnen und Automatenunternehmer in Hannover zur zweiten BA-Informationsveranstaltung – Branchenzertifizierung. Gemeinsam mit dem Automatenverband Niedersachsen e.V. (AVN) und dem Nordwestdeutschen Automatenverband e.V. (NAV) begrüßte der Gastgeber Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) knapp 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Best Western Premier Parkhotel Kronsberg in Hannover.

Hintergrund dieser Veranstaltungsreihe ist die Verpflichtung vieler Unternehmen zur Durchführung einer Zertifizierung in verschiedenen Bundesländern. In den Ländern Bremen und Niedersachen ist aufgrund der jeweiligen Spielhallengesetze die Durchführung einer Zertifizierung für viele Spielhallen verpflichtend.

Zu Beginn der Veranstaltung begrüßten der Vorsitzende des AVN, Frank Waldeck, und der Vorsitzende des NAV, Detlev Grass, alle interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer und ordneten die Thematik der Zertifizierung und des Sachkundenachweises im politischen Kontext ein.

BA-Präsident Thomas Breitkopf begrüßte ebenfalls die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und machte die Bedeutung einer Spielhallenzertifizierung deutlich. Klar ist, dass die Zertifizierung Aufwand bedeutet, aber keine unüberwindbare Aufgabe darstellt. Zudem sicherte er seitens des BA und der Landesverbände Unterstützung bei Fragen zur Zertifizierung zu.

Der Justitiar des NAV und Geschäftsführer des AVN, Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Heinze, nahm anschließend die juristische Einordnung der Zertifizierung vor und berichtete zu den länderspezifischen Regelungen. In Niedersachsen besteht die Verpflichtung einer Absolvierung der Sachkundeprüfung und der Spielstättenzertifizierung für solche Betriebe, die eine neue Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Spielhallengesetz benötigen. Wichtig sind insbesondere die Fristen zur Durchführung der Zertifizierung.

In Niedersachsen müssen die aktuell betroffenen Betriebe bis zum 31. März 2023 die Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert haben. Da das Akkreditierungsverfahren für die Prüforganisationen auf den akkreditierungsfähigen Standard seitens der DAkkS aktuell noch nicht abgeschlossen ist, wurde die Übergangsfrist für die Zertifizierung durch einen Erlass seitens des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr Bauen und Digitalisierung (MW) bis zum 30. September 2023 verlängert. Diese Fristverlängerung ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Bis zum 31. März 2023 muss ein Nachweis für die bestandene Sachkundeprüfung sowie ein Beleg einer verbindlichen Anmeldung für die Zertifizierung bei einer Prüforganisation bei der zuständigen Erlaubnisbehörde vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang appellierte RA Prof. Dr. Florian Heinze an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich schnellstmöglich für die Sachkundeprüfung bei der zuständigen IHK anzumelden.

Darüber hinaus erläuterte Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Heinze weitere „allgemeine Hinweise“ aus dem Erlass des MW vom 02.02.2023 an die Erlaubnisbehörden. Die Erlaubnisbehörden werden in diesem Erlass insbesondere darauf hingewiesen, dass in allen Spielhallen Niedersachsens ab dem 01.04.2023 Eintritt für Spielgäste erst ab 21 Jahren gewährt werden dürfe. Ferner geht aus diesem Erlass hervor, dass eine zweite Aufsicht in Doppelspielhallen ab dem 01.04.2023 zwingend vorgeschrieben sei.

Rechtsanwältin Alexandra Stradtmann, Kanzlei HEINZE LANGE V. SENDEN und Prüferin an der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover in der Sachkundeprüfung für Spielhallenbetreiber, sprach im Anschluss über die Sachkundeprüfung, die für die Zertifizierung Voraussetzung ist. Hierbei stellte sie die Inhalte der Sachkundeprüfung vor und erläuterte dies an Hand einer Beispielsfrage aus einer Prüfung. Darüber hinaus berichtete sie von ihren Praxiserfahrungen als Prüferin des Sachkundenachweises an der IHK Hannover.

Nachdem sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Bild über die rechtlichen Verpflichtungen machen konnten, stellte die Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Zertifizierung und Qualitätssicherung von Glücksspielen GmbH (GZQG), Sabine Dittmers-Meyer, den GZQG-Standard vor und berichtete über die aktuelle Sachlage bezüglich des laufenden Akkreditierungsverfahrens sowie derzeitige Gespräche mit der DAkkS. Gleichzeitig ermunterte Sabine Dittmers-Meyer ihre Kolleginnen und Kollegen, sich zeitnah einer Zertifizierung zu unterziehen. Bei guter Vorbereitung sollte eine erfolgreiche Zertifizierung gut möglich sein. Dem stimmte auch der Geschäftsführer der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH, Manuel Michalski, zu und stellte anschließend den DAW-Standard vor.

Die BA-Geschäftsführerin Simone Storch hatte die Aufgabe, neutral und unabhängig Gemeinsamkeiten, aber insbesondere auch wesentliche Unterschiede beider Prüforganisationen gegenüber zu stellen. Dabei wurden die Kosten und der Aufwand der beiden Zertifizierungen kurz erläutert. Grundlage für die Ausführungen bildete eine Frage-Matrix, die von den Zertifizierungsorganisationen vorab beantwortet wurde und ebenso, wie alle Unterlagen der Veranstaltung, in einer Cloud abrufbar sind.

Nach der Mittagspause waren mit Bettina Dzieran von InterCert GmbH und Olaf Seiche von TÜV Rheinland die Fachleute der Prüforganisationen gefragt. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern den Zertifizierungsprozess einer Spielhalle konkret zu erläutern, stellten sie kurz ihre jeweiligen Zertifizierungsverfahren vor. In einer anschließenden Fragerunde hatten die Unternehmerinnen und Unternehmer die Möglichkeit, unter der Moderation von Frank Waldeck, ihre individuellen Fragen an die Vertreter der Prüforganisation zu stellen.

Die beiden Vorsitzenden vom AVN und NAV freuten sich über die interessierte Teilnahme der anwesenden Unternehmerinnen und Unternehmern an der zweiten BA-Informationsveranstaltung – Branchenzertifizierung.

Zusätzlich warben sie bei den anwesenden Nicht-Mitgliedern, sich für den Eintritt in einen Landesverband zu entscheiden. Die Veranstaltung gab ihnen Recht, denn diese Qualität der Informationen bekommt man nur von den Verbänden, da diese Veranstaltungen von Unternehmern für Unternehmer gestaltet werden.

Zu guter Letzt bedankten sich Frank Waldeck und Detlev Grass bei den Referenten und dem BA, der auch diese zweite Veranstaltung für die Landesverbände organisierte.

Sie waren an dem Tag der Informationsveranstaltung verhindert und konnten somit nicht an der Veranstaltung teilnehmen, wollen aber dennoch keine dieser wichtigen Informationen verpassen? Kein Problem! Alle wichtigen Materialien zu der Informationsveranstaltung sowie die gegenüberstellende Frage-Matrix stehen für Sie in unserer DropBox zum Download bereit.

Sie möchten sich optimal auf die Ihnen bevorstehende Zertifizierung vorbereiten? Kein Problem! Auf Anfrage kann per E-Mail bei der Zertifizierungsstellenleiterin Gambling & Gaming InterCert GmbH – Group of MTIC –, Bettina Dzieran (bdzieran@mtic-group.org), eine Checkliste zur Auditvorbereitung sowie ein Anforderungskatalog angefordert werden. Der TÜV Rheinland bietet interessierten Automatenunternehmerinnen und Automatenunternehmern digital einen Onlinetest zur Spielstättenzertifizierung an.

Zurück