Erinnerung: IFH-Betriebsvergleich – Neue Erhebung für das Geschäftsjahr 2021
Wir haben Sie bereits über die Durchführung und Erstellung des Betriebsvergleiches für das Geschäftsjahr 2021 durch das Institut für Handelsforschung GmbH (IFH Köln) informiert.
Wir möchten nochmals an Sie alle appellieren, sich mit Ihrem Unternehmen ebenfalls am Betriebsvergleich zu beteiligen. Je mehr Unternehmen teilnehmen, desto belastbarer, hilfreicher und verwertbarer sind die Ergebnisse. Aus diesem Grund hat das Institut für Handelsforschung GmbH (IFH) die Erfassung bis zum 30. Januar 2023 verlängert.
Um am Betriebsvergleich teilzunehmen, hat uns das IFH den Fragebogen zur Teilnahme zugeschickt, welchen wir Ihnen anbei gerne übersenden. (Anlage)
Warum ist die Beteilung am Betriebsvergleich so wichtig?
Der Betriebsvergleich ist sowohl für die gesamte Branche als auch für jedes teilnehmende einzelne Unternehmen sehr wertvoll. Die erhobenen Zahlen erlauben nicht nur einen tieferen Einblick in das Gefüge unserer Branche. Durch die regelmäßig, jährlich durchgeführten Erhebungen werden auch übergreifende Trends erkennbar, die unter anderem für die Kommunikation im politischen Raum nützlich sind. Die Ergebnisse können neben Argumentationen in Gerichtsverfahren auch in Gesprächen, die Sie vor Ort mit politischen Entscheidern oder Ihren kommunalen Behörden durchführen, von großem Nutzen sein.
Selbstverständlich ist der Schutz Ihrer Daten vollumfänglich gewährleistet. Das vom BA mit Unterstützung der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW) beauftragte IFH-Institut weist jahrzehntelange Erfahrungen mit Umfragen dieser Art in diversen Branchen auf und arbeitet nach den strengen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung.
Bei Rückfragen zum Thema stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung!