Endlich wieder Mitgliederversammlung in Präsenz: Der Hessische Münzautomaten-Verband e.V. (HMV) gibt den Startschuss
Nach langer Zeit ohne Präsenzsitzung und vielen digitalen Alternativen, trafen sich am 07. September 2021, um 11:00 Uhr, die Mitglieder des Hessischen Münzautomaten-Verband e.V. (HMV) in der Stadthalle Friedberg endlich wieder und folgten damit der Einladung des 1. Vorsitzenden Michael Wollenhaupt und seiner Vorstandskollegen.
Sichtlich erfreut über den direkten Kontakt begrüßte der 1. Vorsitzende die angereisten Unternehmer*innen und gab in seinem Jahresbericht eine kurze Einführung mit Rückblick auf die Corona-Pandemie. Derzeit wird wohl über die 2G-Regel in den Regierungskreisen diskutiert, was von den Mitgliedern des HMV eher skeptisch gesehen wird. Der Schatzmeister des HMV, Oskar Adam, stellte sodann die Jahresabschlüsse des HMV 2019 und 2020 vor, welche von den Kassenprüfer*innen Heidi Gimpel, Timo Schwarzer und Robert Taus auch bestätigt wurden. Letzterer lobte die vorbildliche Kassenführung des Schatzmeisters.
Ein wesentlicher Punkt der Versammlung waren die Wahlen, die Corona-bedingt auf diese Versammlung verschoben werden mussten. Nach einer geheimen Abstimmung konnte die Wahlleiterin RA Christel Sondermann den ehemaligen und wieder neu gewählten 1. Vorsitzenden Michael Wollenhaupt ebenso im Amt bestätigen, wie Michael Stang (2. Vorsitzender), Oskar Adam (Schatzmeister), Yvonne Corvinelli (Schriftführerin), Christoph Schwarzer (Beisitzer) und Oliver Ickenroth (Beisitzer).
Herzlichen Glückwunsch vom BA an die Gewählten!
Mit der einstimmigen Annahme des Haushaltsvoranschlags 2021 und der von RA Simon L. Scherer vorgetragenen Satzungsänderung, die ebenfalls angenommen wurde, war sodann der Part „Regularien“ beendet.
Zeit für die versierte Juristin RAin Christel Sondermann über aktuelle Sachstände zur Spielapparatesteuer zu informieren. Demnach gibt es derzeit keine Häufung von Verfahren, lediglich einzelne Prozesse werden geführt. Teilweise ist zu beobachten, dass von der Besteuerung der Bruttokasse auf Einsatzsteuer umgestellt wird. Flächendeckend ist dies jedoch noch nicht der Fall. Der HMV analysiert hier weiter die Lage und wird ggf. einzelne Unternehmer*innen bei Musterverfahren unterstützen.
Der Bericht aus Berlin, vorgetragen von der BA-Geschäftsführerin, vermittelte einen kurzen Blick zurück auf die Themen, welche die Branche im letzten Jahr am meisten beschäftigten — die Corona-Pandemie und das Ringen um den Glücksspielstaatsvertrag 2021. Hierbei informierte Sie über die zu leistende Informationsarbeit, insbesondere zu den staatlichen Wirtschaftshilfen und die damit verbundenen offenen Fragen, die es zu klären galt. Auch das neue Web-Seminar-Format BAdigital wird gerne von den Unternehmer*innen besucht. Bis Ende des Jahres werden noch zwei weitere Veranstaltungen folgen. Am 25. Oktober werden Partner*innen der BA-Service GmbH ihre Produkte und speziellen Angebote vorstellen und am 11. November soll das zunehmend an Bedeutung gewinnende Thema IT-Sicherheit und Cyberkriminalität behandelt werden.
Ferner beleuchtete sie die anstehenden Schwerpunkte der politischen Arbeit, wie die Entwicklung zu den Ausführungsgesetzen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 in den jeweiligen Bundesländern, die Evaluierung der Spielverordnung, die Stärkung der Stellung des gewerblichen Geldspiels im gesellschaftlichen Raum und die Optimierung der Verbände in Zeiten des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels.
Ihr zur Seite stand BA-Justitiar RA Stephan Burger, der zunächst über die konkreten Folgen und die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages berichtete. Burger ging daneben auch auf die rechtlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ein und skizzierte die anstehenden Herausforderungen in der Verbandsarbeit. Dabei nahmen die Evaluierung der Spielverordnung und die Geldwäscheproblematik den größten Raum ein.
Gut gestärkt nach der Mittagspause ging es gleich interessant weiter mit dem Vortrag des frisch gewählten 2. Vorsitzenden Michael Stang, der gleichzeitig auch der 2. Vorsitzende des Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. ist. Michael Stang informierte über die Aktualisierung des Sozialkonzepts für die Gastronomie, das nunmehr mit dem Zusatz zum Sperrsystem versehen ist. In diesem Zusammenhang mahnte er an, auch die Aushänge zu überprüfen und empfahl die Info-Tafel zu nutzen, die ja bereits seit einiger Zeit angeboten wird und vom FGA entwickelt wurde. Stang warb für die Online-Schulung für die Mitarbeiter in der Gastronomie. Diese ist in Hessen noch freiwillig, aber stellt eine hervorragende Möglichkeit dar, dem Schulungsauftrag in der Gastronomieaufstellung nachzukommen. Unter www.gastro-aufstellung.de kann die Schulung aufgerufen werden.
Der 2. Vorsitzende des FGA berichtete in diesem Zusammenhang auch über den Runden Tisch Gastronomie, in dessen Ergebnis diese Onlineschulung entwickelt wurde. Schließlich stellte er ein neues Produkt aus der FGA-Feder vor, das Plakat „Spielen Sie legal?“. Dies soll den Spieler in der Gastronomie dafür sensibilisieren, legale Angebote zu nutzen.
Nach dem inhaltsreichen Vortrag von Michael Stang informierte Michael Wollenhaupt umfassend über den Glücksspielstaatsvertrag, das Hessische Spielhallengesetz, das Hessische Glücksspielgesetz und die Spielverordnung. Der 1. Vorsitzende kritisierte zunächst, dass der hessische Gesetzgeber die Regulierung der Spielhallen nach dem Glücksspielstaatsvertrag zeitlich deutlich hinter den anderen Spielformen vornehmen wird, was zu großer Unsicherheit in der Mitgliederschaft führt. Allerdings ist die Zuständigkeit für das Spielhallenrecht auch erst vor kurzem vom Wirtschafts- auf das Innenministerium übergegangen, so dass für die Verzögerung jedenfalls ein sachlicher Grund besteht. Diskutiert wurde daneben der Übergang von der landesweiten in die länderübergreifende Sperrdatei OASIS. Hier bereitet das Verfahren rund um die Fremdsperre und die Entsperrung Probleme. Schließlich legte der frisch gebackene Vorsitzende großen Wert auf den kommenden Prozess der Evaluierung der Spielverordnung. Er sieht allein schon aus Gründen der Kanalisierungsquote und der Gefahr der Abwanderung von Spielgästen in illegale Angebote die absolute Notwendigkeit, ein attraktives Spiel zu erhalten.
Andreas Rey, DAW-Länderreferent, konnte einen kurzen Einblick über die politischen Aktivitäten in Hessen vermitteln. Insbesondere der Parlamentarische Abend, der am 07. Juli 2021 im Lumen in Wiesbaden durchgeführt wurde, wurde als eine sehr erfolgreiche Veranstaltung gewertet. Auch das Vorstandsmitglied Christoph Schwarzer, der wesentlich zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen hatte, konnte hier von sehr positiven Eindrücken berichten und sieht die hessische Automatenwirtschaft auf einem guten Weg. Zusammen mit den Partnerverbänden könne man von „Teamarbeit par excellence“ sprechen, so Schwarzer und Rey einmütig. Anschließend berichtete Andreas Rey noch von dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren zum Spielhallengesetz.
Christoph Schwarzer hat sich dem Kampf des illegalen Spiels verschrieben und wird hier mit neuen Maßnahmen die bereits bestehenden Systeme wie BAlarm ergänzen. Außerdem ist der HMV jetzt Mitglied der Wettbewerbszentrale. Schwarzer führte aus, dass die Vergnügungssteuer ebenso eine Gefahr für die ordentlich arbeitenden Unternehmen wie das illegale Spiel sei. „Entweder legal Pleite gehen oder illegal überleben, darf für uns nicht zur Realität werden“, so Schwarzer und forderte die Unternehmer*innen auf, beobachtete Verstöße auch umgehend zur Anzeige zu bringen.
Der Zertifizierungsbotschafter Oliver Ickenroth berichtete über seine Erfahrung mit der Zertifizierung seiner Betriebe. Die Zertifizierung sei kein Hexenwerk, sondern schafft Ordnung und gibt den Mitarbeiter*innen Selbstvertrauen und Motivation für ihre Arbeit. Einen besonderen Service für seine Mitglieder bietet der HMV mit dem Jahreskalender, der übersichtlich alle Schließzeiten und Feiertagsregelungen in Hessen aufführt. Ickenroth hatte dieses, ursprünglich vom Bayerischen Automaten-Verband e.V. (BAV) konzipierte, Format weiterentwickelt und so konnte bereits jetzt der Kalender für das Jahr 2022 an die Versammlungsteilnehmer*innen verteilt werden.
Der Arbeitskreis Jungunternehmer meldete sich sodann mit Timo Schwarzer zu Wort. Der zwölf Mitglieder umfassende Arbeitskreis plant neben der Überarbeitung eines 10-Punkte-Papiers, mit anderen Jungunternehmer*innen aus BA-Mitgliedsverbänden Kontakte zu knüpfen bzw. zu intensivieren.
Schließlich wurde die jahrzehntelang für den HMV arbeitende Justitiarin RA Christel Sondermann von Michael Wollenhaupt für die fruchtbare und hervorragende Zusammenarbeit geehrt. Christel Sondermann tritt nunmehr in den wohlverdienten Ruhestand. Die Mitgliederversammlung zollte ihren Respekt und Dank der unermüdlichen Arbeit von Frau RA Sondermann mit stehendem Applaus.
Auch der BA bedankte sich bei der HMV-Justitiarin für die zuverlässige und kontinuierlich konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem HMV und dem Bundesverband. Zukünftig wird RA Simon L. Scherer den HMV als Justitiar vertreten.
Abschließend kündigte Michael Wollenhaupt das im Jahr 2022 bevorstehende Jubiläum des Hessischen Münzautomaten-Verband an. Der HMV wird 50! Dieses Ereignis soll im schönen Burghotel Münzenberg am 25. Juni 2022 begangen werden. Zuvor findet jedoch voraussichtlich am 11. Mai 2022 die nächste HMV-Mitgliederversammlung statt.
Der 1. Vorsitzende des HMV beendete die inhaltsreiche Versammlung gegen 16:30 Uhr. Es war schön, wieder einmal persönlich zusammen zu kommen. Zum Ausklang mit Kaffee- und Kuchen hatten die Mitglieder die Gelegenheit zum persönlichen Austausch.