Das Jahr hat begonnen – Wissenswertes zum Jahresbeginn 2024
Der BA wünscht Ihnen, Ihrer Familie und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ihren Betrieben ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr.
Das Jahr 2024 schließt nicht nur kalendarisch, sondern auch hinsichtlich der Herausforderungen an das vorherige an. Nach wie vor beschäftigen uns – wie alle Teile der Gesellschaft – Themen wie Inflation, höhere Energiekosten und ein allgemeines Gefühl wirtschaftlicher und sozialer Unsicherheit. Doch im Gegensatz zu 2023 stehen die Zeichen in einigen Bereichen auf Besserung. Beispielsweise sank die Inflation von zuletzt 8,7 Prozent (Januar 2023) auf 3,7 Prozent (Dezember 2023). Von dem Niveau aus Zeiten vor der Krise sind wir jedoch noch deutlich entfernt.
Energiepreisbremsen
Das Jahr startet hinsichtlich der Energiepreisbremsen mit weniger erfreulichen Nachrichten, da die Strom- und Gaspreise früher als anfänglich geplant wegfallen. Die Energiepreisbremsen sollten ursprünglich bis Ende März 2024 bestehen. Nun sind diese mit Beginn des Jahres weggefallen. Die gute Nachricht dabei ist jedoch, dass seit vergangenem Winter die Strom- und Gaspreise wieder gesunken sind.
Mehrwertsteuer für die Gastronomie
Trotz des großen Widerstands aus der Gastronomie und der Hotellerie konnte der Wegfall der Umsatzsteuersenkung für Gastronomiebetriebe nicht verhindert werden. Die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Cafés ist damit sei dem 01.01.2024 wieder auf 19 Prozent angehoben. Pandemiebedingt galt seit 01.07.2020 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent in der Gastronomie. Der ermäßigte Steuersatz war insbesondere auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Verzehr vor Ort) anzuwenden. Die Umsatzsteuersenkung war jedoch nur bis Ende 2023 befristet.
Wahlen 2024
In diesem Jahr sind Bürgerinnen und Bürger in drei Bundesländern aufgerufen, neue Landesparlamente zu wählen. Dies betrifft die ostdeutschen Bundesländer Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Das heißt, der September 2024 wird ein Wahlmonat sein.
Wie Sie sicherlich wissen, machte die Bundeshauptstadt einmal mehr negative Schlagzeilen. Wegen zahlreicher Pannen bei den Bundestagswahlen 2021 in Berlin muss die Bundestagswahl in 455 Stimmbezirken der Hauptstadt nun wiederholt werden. Rund 590.000 Berlinerinnen und Berliner geben somit im Februar erneut ihre Stimme ab. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2023 entschieden.
Bezüglich unserer Branche bleibt es auch in diesem Jahr herausfordernd.
Evaluierung der Spielverordnung (SpielV)
So wird die Evaluierung der 6. und 7. Verordnung zur Änderung der SpielV durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterhin auf der Agenda stehen. Derzeit arbeitet das Ministerium an einem Bericht. Sobald hierzu Neuigkeiten vorliegen, wird der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. Sie hierzu umfassend informieren.
Kampf gegen das illegale Spiel
Während sich unsere Mitgliedsunternehmen an strenge Auflagen halten und das legale Angebot durch die Regulierungen in den vergangenen Jahren an Attraktivität eingebüßt hat, blüht der illegale Markt regelrecht auf. So tauchen in Hinterzimmern oder dubiosen scheingastronomischen Einrichtungen immer häufiger Unterhaltunsgeräte mit illegaler Auszahlung auf. Da der illegale Glücksspielmarkt in Deutschland immer noch in einem alarmierenden Tempo wächst, hat sich der BA wie auch im letzten Jahr die Bekämpfung des illegalen Marktes auf die Fahne geschrieben. Es wird eine Regulierung benötigt, die die legalen Anbieter stärkt.
Behördenschulungen
Ebenso ist der BA gemeinsam mit den Vorständen des jeweiligen BA-Landesverbandes und den Justitiaren sowie Experten der Herstellunternehmen auch in diesem Jahr wieder mit seiner etablierten Informationsveranstaltung „Gewerbliches Geldspiel und Geldspielgeräte“, die bereits im Jahr 2019 vom BA auf Initiative des Hessischen Münzautomatenverband e.V. (HMV) ins Leben gerufen wurde, quer durch die Bundesrepublik unterwegs. Das gesamte Projekt wurde von Beginn an von der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW) unterstützt. Dieses Veranstaltungsformat richtet sich vor allem an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbe- und Ordnungsämter, aber auch an Finanzbehörden. Im Rahmen dieser Veranstaltung informiert und sensibilisiert der BA gemeinsam mit seinen ausgewiesenen Experten über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Funktionsweise aller am Markt befindlichen Geldspielgeräte. Im Fokus stehen jedoch vor allem illegale Geräte, missbräuchlich bespielte Unterhaltungsautomaten sowie illegale Aufstellorte. Für das Jahr 2024 wurden bereits neun Informationsveranstaltungen terminiert.
Vergnügungssteuer
Mit großer Sorge beobachten wir die Entwicklung der Vergnügungssteuerspirale. Hier sind neue Ansätze der Argumentation zu suchen. Auch dies steht auf der Agenda der Verbände.
Gemeinsam stark.
Für 2024 gilt: Auch in Zukunft können wir nur gemeinsam unsere Interessen auf dem deutschen Glücksspielmarkt durchsetzen. Ein starkes und attraktives, legales Angebot mit hoher Qualität bei gleichzeitig hartem Vorgehen gegen illegale Anbieter, Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit und die Förderung des Nachwuchses in den Betrieben und Verbänden sind die Ziele, die es weiterhin zu verfolgen gilt.
Trotz des einen oder anderen Hindernisses schauen wir optimistisch in die Zukunft und packen es an.