Aus der BZgA wird das BIÖG

Die Bundeszentrale für gesundtheitliche Aufklärung (BZgA) trägt seit Mitte Februar 2025 einen neuen Namen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG).

Mit der Umbenennung geht eine Neuausrichtung der Fachbehörde einher, um den Public-Health-Ansatz in Deutschland noch stärker an internationale Standards der Gesundheitsförderung und Prävention anzupassen. Die beiden obersten Ziele des BIÖG sind Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserhaltung.

Dabei fokussiert sich die Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf die folgenden Aufgaben.

 

  • Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung (Prävention von Infektionskrankheiten, Suchtprävention, Förderung Kinder- und Jugendgesundheit, Aufklärung)

 

  • Ausbildung und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen

 

  • Koordinierung und Verstärkung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet

 

  • Zusammenarbeit mit dem Ausland (Koordination und Kooperation)

 

Ein wichtiger Meilenstein ist dabei die Kooperationsvereinbarung mit dem Robert Koch-Institut (RKI).

RKI und BIÖG werden künftig noch enger zusammenarbeiten und aus den Stärken der beiden Bundesinstitute die gemeinsame Mission verfolgen, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger durch klare, gesicherte Informationen und wissenschaftlich fundierte Strategien zu schützen.

Die Kooperationsvereinabrung können Sie hier einsehen.

Weitere Informationen zum BIÖG finden Sie auf der ebenfalls erneuerten Website: https://www.bioeg.de/

Zurück