Auftaktveranstaltung: BA-Informationsveranstaltung – Branchenzertifizierung

Am vergangenen Donnerstag war es endlich soweit: Gemeinsam mit dem Nordwestdeutschen Automatenverband e.V. (NAV) und dem Automatenverband Niedersachsen e.V. (AVN) durften wir rund 65 Automatenunternehmerinnen und Automatenunternehmer zu unserer ersten BA-Informationsveranstaltung – Branchenzertifizierung im Niedersachsenhof in Verden (Aller) begrüßen.

Hintergrund der neuen Veranstaltungsreihe ist die Verpflichtung vieler Unternehmen zur Durchführung einer Zertifizierung in verschiedenen Bundesländern. In den Ländern Bremen und Niedersachen kann aufgrund der jeweiligen Spielhallengesetze die Durchführung einer Zertifizierung für Spielhallen verpflichtend sein. Wir sind glücklich mit dieser praxisorientierten Veranstaltungsreihe ein Format gefunden zu haben, um über die bevorstehende Zertifizierung der Unternehmen zu informieren.

Zu Beginn der Veranstaltung begrüßten der Vorsitzende des AVN, Frank Waldeck, und der stellvertretende Vorsitzende des NAV, Martin Reuvers, alle interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer und ordneten die Thematik der Zertifizierung im politischen und gesetzgeberischen Kontext ein.

Der Justitiar des NAV und Geschäftsführer des AVN, Prof. Dr. Florian Heinze, nahm anschließend die juristische Einordnung der Zertifizierungsverpflichtung vor. Dabei ging er insbesondere auf die jeweiligen Landesspezifika und Anforderungen der beiden Bundesländer ein. Beide Bundesländer statuieren eine Zertifizierungspflicht. Während in Bremen diese nach Ablauf einer Übergangsfrist für alle Betriebe gilt, geht das Land Niedersachsen zeitlich gestaffelt vor. Hier besteht die Verpflichtung jeweils für solche Betriebe, die eine neue Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Spielhallengesetz benötigen. Wichtig sind also insbesondere die Fristen zur Durchführung der Zertifizierung. In Niedersachsen müssen die aktuell betroffenen Betriebe bis zum 31. März 2023 die Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert und die Zertifizierung des Betriebs durchgeführt haben. Die Unternehmerinnen und Unternehmer aus Bremen müssen die Zertifizierung bis spätestens 1. Juli 2024 durchführen.

Nachdem sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Bild über die rechtlichen Verpflichtungen machen konnten, erläuterte die Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Zertifizierung und Qualitätssicherung von Glücksspielen mbH (GZQG), Sabine Dittmers-Meyer, die Entstehungsgeschichte und den Inhalt des GZQG-Branchenzertifizierungsstandards. Der AWI-Geschäftsführer, Manuel Michalski, stellte anschließend den DAW-Standard vor.

Prof. Dr. Dr. Franz W. Peren von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, der maßgeblich den Standard der GZQG entwickelte, knüpfte im Anschluss an die von Prof. Dr. Florian Heinze dargelegte gesetzliche Ausgangslage an und erläuterte wesentliche Inhalte der Zertifizierung, wie beispielsweise die Sicherung des Jugend- und Spielerschutzes innerhalb des gewerblichen Geldspiels durch die Zertifizierung.

Prof. Dr. Dr. Franz W. Peren übergab anschließend das Wort an Andy Meindl, Präsident des BA und des Bayerischen Automaten-Verband e.V. Im Rahmen einer gegenüberstellenden Fragematrix stellte Andy Meindl die Prüforganisationen TÜV Rheinland und ClarCert (DAW-Standard) sowie InterCert (GZQG-Standard) in puncto Kosten, Prüfinhalten und Leistungen gegenüber. Derzeit existieren nämlich zwei akkreditierungsfähige Zertifizierungsstandards, auf deren Grundlage derzeit drei unabhängige Prüforganisationen zukünftig, nachdem sie selbst noch ein bestimmtes Akkreditierungsverfahren durchlaufen haben, Spielhallen zertifizieren können. Um den Unternehmerinnen und Unternehmer den Zertifizierungsprozess einer Spielhalle zu erläutern, waren auch Vertreter dieser Organisationen vor Ort.

Zunächst knüpfte aber der BA-Justitiar, Stephan Burger, an den Prüfinhalten der Zertifizierungen an und stellte das durch den Bayerischen Automaten-Verband e.V. (BAV) entwickelte Sicherheitskonzept vor, das als Arbeitshilfe für eine erfolgreiche Zertifizierung dienen kann. Das speziell auf Spielhallen abgestimmte Sicherheitskonzept beinhaltet pragmatische Ansätze zur Umsetzung der Anforderung aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Es beinhaltet praktische Vorlagen für notwendige Hinweise und Aushänge, Unterweisungen, Checklisten sowie eine Vorlage der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung.

In einer anschließenden Fragerunde hatten die Unternehmerinnen und Unternehmer die Möglichkeit unter der Moderation von Frank Waldeck, ihre individuellen Fragen an die Vertreter der Prüforganisation, Bettina Dzieran von InterCert und Olaf Seiche von TÜV Rheinland, zu stellen. Im Rahmen dieser Fragerunde konnten die beiden Vertreter Fragen wie z.B. die Gültigkeit der bisherigen Zertifizierung oder den Einfluss von Pausenregelungen auf die Zertifizierung beantworten.

Wir bedanken uns bei allen anwesenden interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer für ihre Teilnahme an der Auftaktveranstaltung BA-Informationsveranstaltung – Branchenzertifizierung und freuen uns, Ihnen schon zeitnah weitere Termine in anderen Bundesländern der neuen BA-Veranstaltungsreihe mittzuteilen. Bleiben Sie gespannt!

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