Antragsstart der bis Ende Juni verlängerten Überbrückungshilfe IV

Ausweislich einer Pressemittelung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, seit vergangenen Freitag Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte (z. B. Steuerberaterin/Steuerberater) über die Plattform http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Beachten Sie, dass Erst- und Änderungsanträge zur Inanspruchnahme der verlängerten Förderung nur bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden können.

 

Zurück